Wasserschaden?
Die Sachlage: Wann übernimmt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung springt ein, wenn in Folge eines der oben beschriebenen Schäden unerwartet Wasser austritt und das Mobiliar sowie weitere Gegenstände in der Wohnung beschädigt.
Wasserschaden
Sie übernimmt Wasserschäden, die ausgelöst werden durch:
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- Rohrbrüche (oder der mit dem Rohrsystem verbundenen Schläuche)
- Unfälle mit der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler
- Leck-Schäden von Heizungsanlagen und Wärmepumpen
- Beschädigungen von Wasserbetten oder Aquarien (wobei nicht der Inhalt des Aquariums versichert ist)
- auch in anderen Wohnungen ausgelöste Schäden – gerade in Mehrfamilienhäusern kann sich ein Leck-Schaden von der oberen Etage durch die darunter liegenden ziehen (wenn nicht die Haftplichtversicherung des Nachbarns dafür aufkommt)
- je nach Vertrag: Naturkatastrophen wie Sturmfluten, Lawinen oder Erdrutsche
Sie übernimmt nicht:
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- zusätzliche Schäden an der Wohnung, neben der Einrichtung (hierfür ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig)
- einfache Durchnässungsschaden, z.B. durch ein achtlos offengelassenes Fenster, durch welches es in die Wohnung regnet oder durch einen umgefallenen Putzeimer
- Wasserschäden außerhalb des Hauses, etwa in der Garage
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Achtung: Der Unterschied zwischen Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Es kann schnell passieren, dass Hausrat- und Haftpflichtversicherung verwechselt werden, wenn es um das Thema Wasserschaden geht. Es gilt: Verursache ich selbst einen Wasserschaden in meiner Wohnung, springt die Hausratversicherung ein. Zieht der Wasserschaden auch noch Beschädigungen in benachbarten Wohnungen mit sich, dann ist dies ein Fall für meine Haftpflichtversicherung.
Die Konsequenzen: Was tun im Falle eines Wasserschadens?
www.wasserschaden-kuntz.de
Schaden begrenzen:
Die Versicherung erwartet bei einem Wasserschaden, dass der Versicherte so schnell wie möglich versucht, den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt u.a. die Ursache zu finden, dafür beispielsweise zuerst den Haupthahn zu suchen und abzudrehen. Sämtliche elektronischen Geräte sollten Sie in Sicherheit bringen und am besten auch gleich den Strom abstellen. Danach heißt es, das Wasser umgehend zu entfernen, ob nun mit Pumpen, Schippen und Töpfen, um Schimmel oder Schäden an der Bausubstanz vorzubeugen. Fenster und Türen sollten geöffnet werden, um die Luftfeuchtigkeit zu verringern und das Mobiliar sowie weitere Gegenstände entfernt werden.
Den Schaden melden: www.wasserschaden-kuntz.de
Der Schaden muss der Versicherung unverzüglich, also sofort, gemeldet und möglichst unverändert gelassen werden. In jedem Fall müssen sämtliche beschädigte Gegenstände fotografiert und für eine mögliche spätere Begutachtung aufgehoben werden. Generell muss man Fotos des Schadens und Kostenvoranschläge für die Maßnahmen der Versicherung vorlegen. Das gleiche gilt übrigens ebenfalls für Folgeschäden – sie müssen der Versicherung sofort mit Bildern und Kostenvoranschlägen mitgeteilt werden.
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Schaden ersetzt bekommen:
Wenn die ganze Wohnung durch den Wasserschaden unter Wasser steht, wird eine Trocknungsfirma von der Versicherung beauftragt, die das Gebäude von Feuchtigkeit befreit und Möbel vor dem Sperrmüll retten kann. Ganz wichtig: Sie verhindern auch das Entstehen von gesundheitsschädlichem Schimmel oder Hausschwamm.
Für eine Mietminderung müssen Sie den Mietvertrag sowie Fotos vorlegen, die jene Schäden dokumentieren, die das Wohnen beeinträchtigen. Ist ein weiteres Bewohnen der Wohnung oder des Hauses gar unzumutbar, dann können ebenfalls mit Vorlage von Beweisfotos sowie Belegen wie einem Mietvertrag oder einer Hotelrechnung die Unterbringungskosten übernommen werden.
Arbeitsstunden, die man selbst damit verbringt, Wasser und Feuchtigkeit zu entfernen, zahlt die Versicherung übrigens ebenso aus.
Achtung: Die Hausratversicherung verlangt eine regelmäßige Kontrolle der wasserführenden Anlagen – falls Sie zu lange abwesend waren und diese Anlagen nicht kontrolliert wurden, kann das Probleme bringen!
Generell gilt: Lieber zu viel fragen als zu wenig – verschiedene Versicherungen haben teilweise andere Bedingungen. Wir helfen natürlich gern dabei, diese herauszufinden.